Gesetzliche und freiwillige Prüfungen

  • | Prüfungen der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften, Vereinen und Einzelunternehmen
  • | Prüfungen von Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand, einschließlich Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
  • | Prüfungen von Landesbetrieben nach der jeweiligen Landeshaushaltsordnung
  • | Prüfung von gemeinnützigen Einrichtungen einschließlich Stiftungen
  • | Prüfungen von Verwendungsnachweisen zu Fördermitteln
  • | Prüfungen von Überleitungsrechnungen
  • | Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • | Sonderprüfungen (z.B. Gründungsprüfungen)
  • | Prüfungen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
  • | Mindestens ein Berufsträger ist bei den Prüfungen ständig mit vor Ort, so dass immer ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.